3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr entfällt

Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes entfällt ab dem 20. März 2022 die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Reisende müssen jetzt nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind.

Das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) ist weiterhin verpflichtend, um Ansteckungen zu reduzieren.

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